Kategorien
Gesundheits-Tipps

Was soll ich tun, wenn ich nicht Krankenversichert bin?

1
Vereinbaren Sie mit Ihrer zuständigen Krankenkasse (die Krankenkasse, bei der Sie ggf. einmal versichert waren) einen Termin, um eine Bürgerversicherung nach § 5 Absatz 1 Nr.13 SGB V durchzuführen.
2
Seit dem 1. April 2007 ist ein Gesetz in Kraft getreten, dass jeder Bürger einen Krankenversicherungsschutz nachweisen muss.
3
Das bedeutet, dass Sie rückwirkend ab dem 1. April versichert würden, falls Sie ab da eine Lücke in Ihrem Versicherungsschutz haben sollten.
4
Sie werden auch nicht vermeiden können ggf. rückwirkend Beiträge zu entrichten.
5
Bringen Sie hierfür Nachweise Ihres Einkommens mit.